Kolumne: Gassigänger

Der Wald ist etwa 500m von unserem Haus entfernt. Dementsprechend gehen an unserem Haus sehr viele Gassigänger vorbei, um ihren vierbeinigen Freunden den Auslauf im Wald zu ermöglichen. Doch schon auf dem Weg zum Wald ist das Befolgen von Regeln nicht so einfach. In meiner Kolumne zum Thema Verkehrsregeln bekommst du einen kleinen Einblick dazu.

Doch heute möchte ich mich nicht wieder über das Laufen auf der richtigen Straßenseite auslassen, sondern über meinen Respekt vor Hunden und der Leinenpflicht im Wald.

Karte von Kerstins Laufstrecke im Holdorfer Wald

Seit der Corona bedingten Kontaktsperre laufe ich jeden zweiten Tag eine etwa sechs Kilometer lange Strecke durch den Holdorfer Wald. Je nach Uhrzeit und Strecke begegne ich mehr oder weniger Menschen mit Hund. Diese sind zu 70% nicht angeleint bis das Herrchen oder Frauchen mich sieht. Und selbst dann halten es maximal die Hälfte der Hundebesitzer für nötig ihren Hund anzuleinen. Mein Puls schlägt sehr viel schneller bis ich sicher an dem Hund vorbei gelaufen bin. Man weiß ja nie wie der Vierbeiner reagiert. Wobei ich inzwischen den ein oder anderen Hund schon einschätzen kann.

Doch zurück zu der Leinenpflicht, die mich als Angsthase vor Hunden im Wald etwas schützt. Dafür habe ich auf meiner Laufrunde extra mal an jedem Schild halt gemacht, um ein Foto zu schießen. Auf der Strecke, die du oben sehen kannst sind verschiedene Schilderkonstellationen zu finden.

Die Schilder sind für mich als Leihen auf den ersten Blick eindeutig. Mein Hund ist hier im Wald anzuleinen. Die roten Schilder besagen, dass ich zum Schutz meines Tieres vor dem Fuchsbandwurm ihn lieber an der Leine führen sollte. Die grünweißen Schilder mit dem angeleinten Hund gehen etwas mehr ins Detail. Dort heißt es, dass vom 1. April bis zum 15. Juli zur allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit die Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen. Dieses ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgehalten.

Vor gut drei Wochen hörte ich hinter mir ein schnelles Tier auf mich zu rennen. Ich habe mich tierisch erschrocken und musste mich ganz schnell umdrehen, um zu sehen was da auf mich zu kommt. Besagter grauer Hund ohne Leine hielt erst kurz vor mir an. Meist bin ich ein stiller Mensch und weise meine Mitmenschen nicht unbedingt auf ihr Fehlverhalten hin. Doch in diesem Fall siegte mein kurzer Schock und ich sprach die entsprechende Joggerin und Hundebesitzerin auf die Leinenpflicht im Wald an. Die Antwort war einfach zu schön und ließ mich sprachlos weiter laufen:

Ich habe doch eine Leine dabei. Außerdem laufe ich nicht mitten durch den Wald. Mein Hund läuft nicht weg.

Ich könnte mich zu der Antwort jetzt stundenlang auslassen. Beschränke mich aber auf die wesentlichen Aspekte. Eine Leine dabei zu haben ist zwar gut und schön, doch besagt das NWaldLG explizit, dass auch Hunde, die bei Fuß gehen anzuleinen sind. Weiterhin wird im NWaldLG definiert, auf welche Landschaftlichen Bereiche sich die Leinenpflicht in der Brutzeit und Co bezieht. Im Gesetz wird von der freien Landschaft gesprochen zu der auch die Wege im und am Wald sowie die Gewässer gehören. Demnach zählt für mich der Weg, der Mitten durch den Holdorfer Wald geht dazu, wo ich eben diese uneinsichtige Joggerin mit Hund getroffen habe.

Doch es gibt auch vorbildliche Hundebesitzer, die mich dann beim Laufen wieder gnädig stimmen. Am 23. Mai habe ich meine morgendliche Runde um den Heidesee gedreht. Eine Frau mit zwei jungen Hunden, könnten Beagle gewesen sein, kam mir entgegen. Schon gute 100m bevor wir uns begegnen würden, befahl sie den angeleinten Hunden Sitz zu machen und belohnte diese sofort mit einem Leckerli. Die Hunde blieben brav sitzen und als ich an ihnen vorbei joggte bekamen sie für das brave sitzen bleiben ein weiteres Leckerli. Das hat mir an dem Samstag morgen echt Freude bereitet und ließ mich beschwingt weiter laufen.

Also bitte liebe Hundebesitzer, denkt an die Leinenpflicht und an die mögliche Angst eurer Mitmenschen vor Hunden.

Wie stehst du zum Thema Waldspaziergang mit Hund?

Aus gegebenem Anlass ein kleines Update. Gestern habe ich eine etwas andere Runde wieder durch den Wald genommen. Die oben erwähnte Strecke an der ich die Joggerin mit Hund getroffen habe. Mit erschrecken fiel mir das neue Schild am Wegesrand ins Auge. Leider unterstützt es meine Beobachtung, dass viele ihren Hund einfach laufen lassen. Bitte leint eure Hunde im Wald an! Unsere Waldbewohner gaben das so nicht verdient.

Kolumne: Verkehrsregeln

Seit dem 25. März 2020 arbeite ich in Schichten bzw. Kurzarbeit. Und so hat der Coronavirus dafür gesorgt, dass ich viel laufe, mit dem Fahrrad oder den Inlineskates unterwegs bin. Bei meiner ersten Erkundungstour mit den Inlineskates an einem Sonntag Nachmittag kam mir ganz unweigerlich die Idee zur heutigen Kolumne. Überhaupt kam mir die Idee außer der Reihe einfach mal nicht über Bücher zu schreiben, sondern was mich bewegt.

Die Verkehrsregeln habe ich unweigerlich mit der Muttermilch aufgesogen. Mein Elternhaus steht jwd an einer Kreisstraße, auf der 100 km/h die Höchstgeschwindigkeit ist. In den 80er Jahren gab es dort natürlich noch keinen Bürgersteig, geschweige den einen Fahrradweg. Beides sucht man auch heute noch vergeblich. Also mussten wir Kinder ganz sicher wissen auf welcher Straßenseite wir gehen dürfen und auf welcher Seite man mit dem Fahrrad fährt.

Ich muss sagen, das ist gar nicht so schwer. Wenn da nicht eine kleine rechts-links-Schwäche wäre. Doch mit entsprechenden Eselsbrücken ist auch das schnell geklärt. Wo müssen aber nun in Deutschland die Fußgänger und Radfahrer sich befinden?

Beim ADAC zum Thema Fußgänger im Straßenverkehr wird ganz klar definiert, dass innerhalb geschlossener Ortschaften Fußgänger auf beiden Seiten gehen dürfen, doch außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen. Dies gilt jeweils nur, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Ansonsten muss dieser grundsätzlich genutzt werden. So weit ganz einfach zu verstehen. Übrigens werden die Inlineskater in Deutschland auch zu den Fußgängern gezählt, was bedeutet, dass diese außerorts ebenfalls links am Fahrbahnrand unterwegs sind.

Ortsausgangsschild von Holdorf

Also heißt es bis zu dem Ortsausgangsschild auf dem Foto darf ich als Fußgänger beide Seiten des Fahrbahnrands nutzen. Verlasse ich aber den Ort Holdorf muss ich auf die linke Seite wechseln. Jeden zweiten Tag jogge ich an diesem Schild vorbei und bleibe auch innerorts einfach auf der linken Seite. Das überfordert die Gassigänger meistens, denn die wissen leider nicht wo sie laufen dürfen.

Die Radfahrer hingegen werden nach StVO zu den Fahrzeugen gezählt und unterliegen damit dem Rechtsfahrgebot, außer es gibt extra ausgewiesene Radwege, dann müssen diese genutzt werden, dies gilt auch für die Rennradsportler. Zu der Radwegbenutzungspflicht gehören die runden blauen Schilder mit dem Fahrrad bzw. mit Fahrrad und Personen drauf (Zeichen 237, 240, 241).

Damit sind die Verkehrsregeln für alle Sonntagsfahrer also klar vorgegeben. So bin ich als Inlineskater ganz brav am linken Fahrbahnrand gefahren. Doch schon nach wenigen Kilometern tauchten die ersten Probleme auf. Nicht für mich, aber für die entgegenkommenden Elektrofahrradfahrer. Ich habe also brav mein Schwungholen eingestellt und rolle am linken Fahrbahnrand, damit die Radfahrer ganz einfach an mir vorbei fahren können.

Doch machen diese keine Anstalten an mir vorbei zu fahren, denn zufällig nähert sich hinter den Radfahrern auch noch ein Auto dem Konfliktpunkt. Ich sah mich schon mit den Radfahrern zusammenstoßen, da die zwei einfach weiter auf mich zu hielten. Der Autofahrer blieb brav hinter den Radfahrern, weil ja erst die Radfahrer mir hätten ausweichen müssen bevor das Auto die Radfahrer hätte überholen können. In den Graben zu springen war für mich keine Option. Also suchte ich schnell den Blickkontakt mit dem Autofahrer, denn die Radfahrer waren weiter auf Kollisionskurs aus. So musste ich als Inlineskater vom linken Fahrbahnrand zum rechten wechseln, um an den uneinsichtigen Radfahrern und dem Auto vorbeizukommen.

Diese Situation ließ mich nur noch mit dem Kopfschütteln und war letztendlich der Auslöser für den heutigen Beitrag. Doch wer jetzt denkt, dass war eine einmalige Situation, der ist falsch gewickelt. Keine zwei Kilometer weiter ereignete sich genau das gleiche Szenario. Hier grinste mich dann schließlich der Autofahrer nur noch an und zeigte mir an, ich solle mal vorbei fahren. Danach war ich auf alles vorbereitet und habe über das Verhalten im Straßenverkehr der Sonntagsfahrer nur noch den Kopf geschüttelt.

Ich bin mit meinen Inlineskates eine Runde von 11,5 km gelaufen. Nun rate mal, wie vielen Radfahrern und Autofahrern ich als „Fußgänger“ ausweichen musste?

Hattest du schon ähnliche Situationen im Straßenverkehr? Dann berichte gerne davon mit der Kommentarfunktion.