Seit dem 25. März 2020 arbeite ich in Schichten bzw. Kurzarbeit. Und so hat der Coronavirus dafür gesorgt, dass ich viel laufe, mit dem Fahrrad oder den Inlineskates unterwegs bin. Bei meiner ersten Erkundungstour mit den Inlineskates an einem Sonntag Nachmittag kam mir ganz unweigerlich die Idee zur heutigen Kolumne. Überhaupt kam mir die Idee außer der Reihe einfach mal nicht über Bücher zu schreiben, sondern was mich bewegt.
Die Verkehrsregeln habe ich unweigerlich mit der Muttermilch aufgesogen. Mein Elternhaus steht jwd an einer Kreisstraße, auf der 100 km/h die Höchstgeschwindigkeit ist. In den 80er Jahren gab es dort natürlich noch keinen Bürgersteig, geschweige den einen Fahrradweg. Beides sucht man auch heute noch vergeblich. Also mussten wir Kinder ganz sicher wissen auf welcher Straßenseite wir gehen dürfen und auf welcher Seite man mit dem Fahrrad fährt.
Ich muss sagen, das ist gar nicht so schwer. Wenn da nicht eine kleine rechts-links-Schwäche wäre. Doch mit entsprechenden Eselsbrücken ist auch das schnell geklärt. Wo müssen aber nun in Deutschland die Fußgänger und Radfahrer sich befinden?
Beim ADAC zum Thema Fußgänger im Straßenverkehr wird ganz klar definiert, dass innerhalb geschlossener Ortschaften Fußgänger auf beiden Seiten gehen dürfen, doch außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen. Dies gilt jeweils nur, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Ansonsten muss dieser grundsätzlich genutzt werden. So weit ganz einfach zu verstehen. Übrigens werden die Inlineskater in Deutschland auch zu den Fußgängern gezählt, was bedeutet, dass diese außerorts ebenfalls links am Fahrbahnrand unterwegs sind.

Also heißt es bis zu dem Ortsausgangsschild auf dem Foto darf ich als Fußgänger beide Seiten des Fahrbahnrands nutzen. Verlasse ich aber den Ort Holdorf muss ich auf die linke Seite wechseln. Jeden zweiten Tag jogge ich an diesem Schild vorbei und bleibe auch innerorts einfach auf der linken Seite. Das überfordert die Gassigänger meistens, denn die wissen leider nicht wo sie laufen dürfen.
Die Radfahrer hingegen werden nach StVO zu den Fahrzeugen gezählt und unterliegen damit dem Rechtsfahrgebot, außer es gibt extra ausgewiesene Radwege, dann müssen diese genutzt werden, dies gilt auch für die Rennradsportler. Zu der Radwegbenutzungspflicht gehören die runden blauen Schilder mit dem Fahrrad bzw. mit Fahrrad und Personen drauf (Zeichen 237, 240, 241).
Damit sind die Verkehrsregeln für alle Sonntagsfahrer also klar vorgegeben. So bin ich als Inlineskater ganz brav am linken Fahrbahnrand gefahren. Doch schon nach wenigen Kilometern tauchten die ersten Probleme auf. Nicht für mich, aber für die entgegenkommenden Elektrofahrradfahrer. Ich habe also brav mein Schwungholen eingestellt und rolle am linken Fahrbahnrand, damit die Radfahrer ganz einfach an mir vorbei fahren können.
Doch machen diese keine Anstalten an mir vorbei zu fahren, denn zufällig nähert sich hinter den Radfahrern auch noch ein Auto dem Konfliktpunkt. Ich sah mich schon mit den Radfahrern zusammenstoßen, da die zwei einfach weiter auf mich zu hielten. Der Autofahrer blieb brav hinter den Radfahrern, weil ja erst die Radfahrer mir hätten ausweichen müssen bevor das Auto die Radfahrer hätte überholen können. In den Graben zu springen war für mich keine Option. Also suchte ich schnell den Blickkontakt mit dem Autofahrer, denn die Radfahrer waren weiter auf Kollisionskurs aus. So musste ich als Inlineskater vom linken Fahrbahnrand zum rechten wechseln, um an den uneinsichtigen Radfahrern und dem Auto vorbeizukommen.
Diese Situation ließ mich nur noch mit dem Kopfschütteln und war letztendlich der Auslöser für den heutigen Beitrag. Doch wer jetzt denkt, dass war eine einmalige Situation, der ist falsch gewickelt. Keine zwei Kilometer weiter ereignete sich genau das gleiche Szenario. Hier grinste mich dann schließlich der Autofahrer nur noch an und zeigte mir an, ich solle mal vorbei fahren. Danach war ich auf alles vorbereitet und habe über das Verhalten im Straßenverkehr der Sonntagsfahrer nur noch den Kopf geschüttelt.

Ich bin mit meinen Inlineskates eine Runde von 11,5 km gelaufen. Nun rate mal, wie vielen Radfahrern und Autofahrern ich als „Fußgänger“ ausweichen musste?
Hattest du schon ähnliche Situationen im Straßenverkehr? Dann berichte gerne davon mit der Kommentarfunktion.
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